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Allgemeine Bedingungen

ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER LIFE OUTDOOR LIVING B.V., BREDA, NIEDERLANDE, KvK-Nr.: 20050178

Artikel 1 Anwendbarkeit
1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote und von uns geschlossenen Verträgen, wie auch immer genannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch für Verträge, die von uns abgeschlossen wurden zur Lieferung von Waren an unsere Käufer.
2. An allen Stellen, an denen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Käufer" die Rede ist, wird unter Käufer jede natürliche oder Rechtsperson verstanden, die Kraft eines mit uns geschlossenen Kaufvertrages oder eines anders lautenden zu schließenden Vertrages mit uns in einer vertraglichen Beziehung steht. Insbesondere wird unter "Käufer" auch derjenige verstanden, in dessen Auftrag und auf dessen Rechnung Warenlieferungen erfolgen.
3. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur dann abgewichen werden, sofern und insoweit solches ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
4. Wenn auch der Käufer auf (seine) allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist, dann finden die Geschäftsbedingungen des Käufers keine Anwendung. Anders ist es jedoch, sofern und insoweit die Anwendung der Geschäftsbedingungen des Käufers unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegenstehen, dann finden nur die Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen Anwendung. Irgendwelche anders lautenden Bedingungen des Käufers ändern nichts an dem Vorstehenden.
5. An allen Stellen, an denen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Lieferung (von Waren)" die Rede ist, fällt darunter auch das Erbringen von Dienstleistungen und Tätigkeiten gleich welcher Art.

Artikel 2 Angebote
1. Unsere Angebote sind alle als Einladung an die potentiellen Käufer zu betrachten, um selbst ein Angebot abzugeben. Sie sind daher in keiner Weise bindend, sofern nicht im Angebot selbst ausdrücklich und eindeutig (schriftlich) das Gegenteil vereinbart wurde. Die bei uns aufgegebene Bestellung gilt als Angebot, das erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits (anhand einer Auftragsbestätigung) als von uns angenommen betrachtet werden kann. Zu von uns abgegebenen Angeboten gehören -insbesondere auch betreffend die Bestimmungen des vorigen Absatzes-: Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Proben, Beschreibungen, Abbildungen, Maßangaben und dergleichen sowie eventuelle Anlagen und Bescheide, die sich auf unsere Angebote beziehen. Dies alles bleibt, wie auch von uns in diesem Zusammenhang angefertigte Gerätschaften, unser Eigentum und ist auf unsere einmalige Aufforderung hin zurückzugeben und darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt und/oder Dritten zur Kenntnis gebracht oder zur Verfügung gestellt werden. Außerdem behalten wir uns alle eventuellen Rechte auf intellektuelles und industrielles Eigentum vor. Falls die Bestellung, worauf sich unser Angebot bezieht, nicht innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe unseres Angebotes bei uns aufgegeben wurde, können wir die Kosten, die mit dieser Angebotserstellung verbunden waren, worunter auch die Kosten für die Herstellung der im vorigen Absatz angeführten Gerätschaften, dem Käufer in Rechnung stellen.

Artikel 3 Zustandekommen des Vertrags
1. Ein Vertrag mit uns kommt erst dadurch zustande, dass wir eine uns zugeschickte Auftragserteilung schriftlich bestätigen. Es wird davon ausgegangen, dass der Vertrag zum Zeitpunkt der Versendung der Auftragsbestätigung zustande gekommen ist.
2. Der Käufer ist 8 Tage nach Auftragsdatum oder nach Auftragserteilung (falls es sich um einen mündlich erteilten Auftrag handelt) an seinen Auftrag gebunden, ungeachtet in welcher Form dieser erteilt wurde. Erklärt der Käufer innerhalb dieser Periode von 8 Tagen, dass er seinen Auftrag annullieren oder ändern möchte, so kann er damit nicht verhindern, dass ein Vertrag auf Grund des (ursprünglichen) Auftrages zustande kommt, im Falle wir den Auftrag dennoch innerhalb dieser 8 Tage akzeptieren/bestätigen.
3. Es wird davon ausgegangen, dass eine dem Käufer von uns zugeschickte Auftragsbestätigung eine vollständige und korrekte Wiedergabe des Inhaltes des geschlossenen Vertrags darstellt. Sofern der Käufer uns nicht innerhalb von 8 Tagen nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt hat, ihrem Inhalt nicht zustimmen zu können, wird davon ausgegangen, dass er den Inhalt akzeptiert.
4. Eventuelle ergänzende Vereinbarungen mit und/oder Zusagen seitens unserer Mitarbeiter oder Personen, die als Vertreter in unserem Namen handeln, haben für uns keinerlei Verbindlichkeit, sofern diese Vereinbarungen und/oder Zusagen nicht von einem befugten Vertreter unseres Unternehmens schriftlich bestätigt wurden.

Artikel 4 Preise
1. Alle von uns genannten Preise sind ohne Mehrwertsteuer und sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ohne Verpackung, Transportkosten und übrige Kosten.
2. Die von uns in Angeboten, Verträgen und Auftragsbestätigungen genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages geltenden Kostenfaktoren, wie Währungskursen, Herstellerpreisen, Rohstoff- und Materialpreisen, Lohn- und Transportkosten, Versicherungsprämien, Steuern, Einfuhrzöllen und anderen staatlichen Abgaben.
3. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle einer Preissteigerung eines Kostenfaktors oder mehrer Faktoren, die nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags jedoch vor dem Tag der Lieferung auftritt, diese Preissteigerung an den Käufer weiterzugeben. Weiter haben wir das Recht, in einem solchen Fall den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass eine gerichtliche Intervention notwendig ist. Dieses zuletzt genannte Recht steht auch dem Käufer zu, jedoch nur im Falle wir innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss den Standpunkt einnehmen, dass sich aus den Kostenänderungen eine Erhöhung des in der Auftragsbestätigung genannten Preises ergibt. Macht der Käufer von diesem Recht Gebrauch, muss er innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der diesbezüglichen Mitteilung von uns per eingeschriebenen Brief die Vertragsauflösung erklären.

Artikel 5 Lieferung und Lieferfristen
1. Die von uns angegebenen Lieferfristen beginnen an dem Tag, an dem der Vertrag zustande gekommen ist, sofern wir über alle Angaben verfügen, die für die Auftragserfüllung notwendig sind. Sofern nicht ausdrücklich in einem gesonderten Vertrag vereinbart, ist eine von uns angegebene Lieferfrist keine Endfrist. Daher müssen wir bei nicht fristgerechter Lieferung in Verzug gesetzt werden. Im Falle – abweichend vom Obenstehenden – in dem gesonderten Vertrag ausdrücklich ein Zuschlag auf Überschreiten der Lieferfrist vereinbart wurde, ist dieser nicht fällig, wenn die Überschreitung der Lieferfrist die Folge von Umständen höherer Gewalt gemäß Artikel 10 der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.
2. Sofern nicht aus der Auftragsbestätigung Gegenteiliges hervorgeht, erfolgt die Warenlieferung bei einem Rechnungsbetrag über € 675,-- frei Haus und werden die Waren auf Rechnung und Gefahr des Käufers transportiert. An Käufer im Ausland liefern wir, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager in Breda, Niederlande. Die Waren werden auf Rechnung und Gefahr des Käufers transportiert. Die Zollabfertigung wird zwar von uns übernommen, ist aber für Rechnung des Käufers.
3. Sofern der Käufer nicht selbst für den Transport Sorge trägt, werden die Waren von uns auf die von uns gewählte Art und Weise und von einem von uns ausgewählten Frachtführer auf Rechnung und Gefahr des Käufers transportiert.
4. Wünscht ein Käufer, dass die Waren auf eine andere als die bisher übliche Art und Weise transportiert werden, dann können wir dem Käufer die damit verbundenen Kosten in Rechnung bringen.
5. Bei Teillieferungen haben wir das Recht, jede Teillieferung als gesondertes Geschäft zu betrachten.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die gekauften Waren innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, haben wir das Recht, - nach eigener Wahl – auf Grund der Bestimmungen des Artikel 6:60 BW (Burgerlijk Wetboek: Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande), vor dem zuständigen Gericht die Befreiung von unserer Verpflichtung zur Lieferung der vereinbarten Waren oder die Zahlung des Kaufpreises für den nicht abgenommenen Teil ohne vorherige Mahnung zu beantragen. Falls der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, haben wir das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dass eine gerichtliche Intervention notwendig ist. Falls der Käufer gemäß der vorgenannten Angaben in Verzug bleibt, die gekaufte Ware innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen und wir die Zahlung des Kaufpreises beantragen, wird davon ausgegangen, dass die Ware abgeliefert ist und wir die Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers sowie gegen Zahlung aller daraus erwachsenen Kosten lagern. Im Falle keine Abnahmefrist vereinbart wurde, sind wir zur Durchführung der in diesem Artikel genannten Maßnahmen berechtigt, sofern die Ware nicht innerhalb eines Monats nach unserer Aufforderung zur Abnahme vom Käufer abgenommen wurde.

Artikel 6 Reklamation seitens des Käufers
1. Der Käufer gewährleistet die Korrektheit und Vollständigkeit seiner Angaben und ist uns gegenüber für die Angaben verantwortlich. In Bezug auf unsere Angaben zu Maßen, Farbechtheit und dergleichen in unserem Angebot oder was kraft Artikel 2 der gegenständlichen Geschäftsbedingungen ein Bestandteil des Angebots ist, hat der Käufer bei den von uns gelieferten Waren mit handelsüblichen Toleranzen und Änderungen von geringer Bedeutung zu rechnen. Dies gilt insbesondere für Abweichungen der vereinbarten Menge; auch hier hat der Käufer mit handelsüblichen Toleranzen zu rechnen. Daher dürfen die von uns gelieferten Waren von der Beschreibung im Vertrag abweichen, sofern und insoweit es sich dabei um Maßunterschiede, Mengenunterschiede und Änderungen von geringer Bedeutung handelt.
2. Reklamationen des Käufers auf sichtbare Mängel der gelieferten Waren müssen binnen 8 Tagen ab Lieferung der Waren (oder binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum, falls die Waren nicht an den Käufer geliefert werden (konnten),) erfolgen. Jede Beanstandung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen und hat mit Angabe der Rechnung, womit die betreffenden Waren fakturiert wurden, eine deutliche und exakte Beschreibung der Reklamation zu enthalten. Der Käufer hat eine sorgfältige und rechtzeitige Kontrolle durchzuführen.
3. Nicht sichtbare Mängel, die weder zum Zeitpunkt der Lieferung sichtbar waren, noch bei sorgfältiger und rechtzeitiger Kontrolle sichtbar sein konnten, sind uns binnen 8 Tagen nachdem sie entdeckt wurden in gleicher Weise wie unter Absatz 2 dieses Artikels vom Käufer zu melden.
4. Sämtliche Ansprüche des Käufers gegen uns in Bezug auf Mängel der von uns gelieferten Waren, erlöschen, wenn:
a. uns die Mängel nicht innerhalb der unter Absatz 2 und 3 festgesetzten Fristen und/oder nicht auf die hierfür angegebene Weise mitgeteilt wurden;
b. der Käufer seiner Mitwirkungspflicht im Rahmen einer Untersuchung nach den Gründen für die Reklamation nicht/unzureichend genügt;
c. der Käufer die Waren nicht korrekt aufgestellt, behandelt, genutzt, gelagert oder gepflegt hat oder wenn er die Waren unter Gegebenheiten oder für Zwecke verwendet hat, die nicht von uns vorgesehen sind;
d. die Verwendung und Nutzung der Waren, die reklamiert wurden, vom Käufer fortgesetzt werden; die im gesonderten Vertrag genannte Garantiefrist abgelaufen ist oder sofern eine solche Frist fehlt, wenn die Beanstandungen erst nach mehr als 12 Monaten seit der Lieferung erfolgen.
5. Bei Streitigkeiten in Bezug auf die Qualität der von uns gelieferten Waren wird ein von uns beauftragtes, renommiertes und allgemein anerkanntes Sachverständigenbüro eine bindende Entscheidung fällen.

Artikel 7 Haftung
1. Ausschließlich dann, wenn die Garantieverpflichtungen für die von uns gelieferten Waren nicht von Dritten (zum Beispiel Hersteller) übernommen wurden, kann der Käufer gegen uns (Garantie-) Ansprüche geltend machen. Unsere Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf Mängel, die auf Herstellungs- und Materialfehler beruhen.
2. Wenn die Berechtigung der Reklamation in Bezug auf die Qualität von uns festgestellt wird, und wenn infolge Absatz 1 dieses Artikels unserseits eine Haftung besteht, sind wir ausschließlich verpflichtet zu – nach eigener Wahl- : (kostenloser) Reparatur der Mängel; Lieferung von Ersatzwaren bzw. Ersatzteilen, nach Rückgabe der mangelhaften Waren bzw. Teile; Rückzahlung des erhaltenen Kaufpreises/Gutschrift laut Original-Rechnung, die dem Käufer zugeschickt wurde, unter Auflösung des Vertrages, ohne gerichtliche Intervention, und zwar nur, sofern sich der Kaufpreis, die Rechnung und der Vertrag auf die gelieferten mangelhaften Waren beziehen; einen in Abstimmung mit dem Käufer zu vereinbarenden Schadenersatz in einer anderen Form als der oben angegebenen.
3. Wenn der Käufer ohne unsere vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung Reparaturen und/oder Änderungen vornimmt/vornehmen lässt, erlischt unsere Garantiepflicht.
4. Vorbehaltlich eventueller Verpflichtungen aufgrund des Obenstehenden, sind wir zu keinem Zeitpunkt zur Zahlung eines Schadenersatzes an den Käufer und Dritte verpflichtet, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln unserseits vor (Beweis ist mit rechtlichen Mitteln durch denjenigen zu erbringen, der uns haftbar macht). Vor allem sind wir zu keinem Zeitpunkt für Folge- oder Betriebsschäden haftbar, die direkt oder indirekt, wie auch immer genannt, Gewinnausfall und Betriebsunterbrechung inbegriffen – dem Auftraggeber, dessen Angestellten und bei oder von ihm Beschäftigten oder Dritten durch vollständige oder teilweise (Nach-)Lieferung von Waren, Lieferverzögerung oder unsachgemäße Lieferung oder das Ausbleiben der Lieferung der Waren oder durch die Waren selbst entstehen.
5. Der Käufer ist nicht berechtigt, Waren, für die kein berechtigter Reklamationsgrund vorliegt, zurückzusenden. Liegt kein berechtigter Grund vor und werden die Waren dennoch zurückgeschickt, dann gehen alle Kosten der Rücksendung zu Lasten des Käufers. In einem solchen Fall sind wir frei, diese Waren für Rechnung und Gefahr des Käufers bei Dritten zu lagern.
6. Der Käufer ist verpflichtet, uns vor allen Ansprüchen zu sichern, die Dritte im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung geltend machen könnten, sofern gesetzlich nicht unzulässig ist, dass die daraus entstehenden Schäden und Kosten zu Lasten des Käufers gehen.

Artikel 8 Eigentumsvorbehalt und Sicherheit
1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis alle vom Käufer für die auf Grund des Vertrags, im Zusammenhang mit den oder als Folge der gelieferten Waren geschuldeten Beträge vollständig an uns gezahlt worden sind. Falls wir dies für notwendig halten, haben wir das Recht, vom Käufer eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die nicht bezahlten Waren zu verpfänden, ein besitzloses Pfandrecht zu bestellen oder ein anderes Recht zugunsten Dritter auf ihnen zu begründen.
3. Unbeschadet der Bestimmungen des gegenständlichen Artikels darf der Käufer die Waren ausschließlich im Rahmen einer normalen Betriebsausübung an Dritte weiterverkaufen. Der Käufer verpflichtet sich, uns die vereinnahmten Erlöse ohne Inverzugsetzung zu übergeben, oder sofern der Verkauf nicht gegen Barzahlung erfolgte, die erhaltenen Forderungen ohne Verzug auf uns zu übertragen.
4. Geht unser Eigentumsrecht an den von uns gelieferten Waren infolge einer Be- oder Verarbeitung verloren, ist der Käufer verpflichtet, ohne Inverzugsetzung ein besitzloses Pfandrecht auf die nach der Be- oder Verarbeitung neu entstandene Sache zu unseren Gunsten zu bestellen.
5. Wir sind zu jeder Zeit berechtigt, die Waren, die sich im Besitz des Käufers (oder Dritter) befinden, aber unser Eigentum sind, in unseren Besitz zu nehmen, sobald wir nach billigem Ermessen annehmen können, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird. Das Obenstehende berührt nicht die übrigen, uns zustehenden Rechte: insbesondere behalten wir uns das Recht vor, nach unserer Inbesitznahme der Waren Schadenersatzansprüche beim Käufer geltend zu machen.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Brand und Diebstahl zu versichern und uns den Abschluss dieser Versicherungen auf Verlangen nachzuweisen.

Artikel 9 Zahlung
1. Die Zahlung hat in niederländischer Währung, sofern nicht anders auf der Rechnung vereinbart, ohne Abzug oder Verrechnung entweder in bar in unserer Geschäftsstelle oder anhand einer Überweisung auf das von uns angegebene Bank- oder Girokonto zu erfolgen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist die Zahlung in jedem Fall unmittelbar nach Lieferung der diesbezüglichen Waren, jedenfalls spätestens binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Im Falle der Einzahlung auf das Bank- oder Girokonto, gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Bank- oder Girokonto als Zahlungstag.
2. Ist die (vollständige) Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, ist der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Dann haben wir das Recht, sofern und insoweit ein ausreichender Zusammenhang mit der Nichterfüllung des Käufers besteht, die Erfüllung unserer bestehenden Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, unbeschadet aller übrigen, uns zustehenden Rechte. Zudem sind wir berechtigt, für alle noch zu erfolgenden Lieferungen eine Vorauszahlung in bar oder eine Garantie für die rechtzeitige Zahlung zu verlangen. Weiter sind wir dann berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wobei der Käufer zur Rückgabe der gelieferten Waren verpflichtet ist oder die von uns erbrachten Leistungen in anderer Weise rückgängig zu machen hat, unbeschadet unseres Schadensersatzanspruches.
3. Bleibt der Käufer mit der rechtzeitigen Zahlung in Verzug, dann schuldet er uns oder dem Kreditversicherer des Verkäufers, ohne Mahnung oder Inverzugsetzung unsererseits, ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der völligen Begleichung, Zinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen zuzüglich 4% pro Jahr auf die unbezahlte Summe. Diese Zinsen sind unverzüglich ohne jedwede Inverzugsetzung einforderbar. Alle anfallenden Eintreibungskosten (außergerichtliche Inkassogebühren inbegriffen) gehen zu Lasten des Debitors. Die außergerichtlichen Inkassogebühren betragen mindestens 15% der Hauptsumme und mindestens € 50,00, jeweils exklusive Mehrwertsteuer. Außerdem gehen alle nachteiligen Folgen, die durch Kursverlust oder verspätete Zahlung oder Nichtzahlung entstehen, zu Lasten des Käufers, auch wenn der Käufer laut der in seinem Land geltenden Bestimmungen rechtzeitig seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, aber die Überweisung durch Umstände oder Maßnahmen, die sich seiner Einflussnahme entziehen, in einer für uns nachteiligen Weise stattgefunden hat.
4. Zahlungen werden gemäß Artikel 6:44 BW (Burgerlijk Wetboek: Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande) zuerst auf die unter Absatz 3 genannten Kosten, dann auf die rückständigen Zinsen und letztendlich auf die Hauptsumme und die laufenden Zinsen angerechnet.
5. Wir sind berechtigt, von der weiteren Vertragserfüllung ganz oder teilweise zurückzutreten oder eine Änderung der Zahlungsbedingungen zu fordern, wenn in der finanziellen Lage des Käufers nach dem Zustandekommen des Vertrages und bis zum Liefertag der Waren eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist.
6. Der Käufer kann seine Forderungen aus allen Transaktionen an einen Kreditversicherer nach eigener Wahl abtreten.

Artikel 10 Höhere Gewalt
Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die sich unserer Einflussnahme entziehen und die Erfüllung der Vertragsverpflichtung verhindern (nicht anzurechnende Nichterfüllung). Unter höherer Gewalt sind unter anderem auch zu verstehen: Krieg, Kriegsgefahr und Unruhen und Feindlichkeiten welcher Art auch immer, Blockade, Boykott, Naturkatastrophen, Epidemien, Rohstoffmangel, Transportstagnationen, Transportunterbrechungen, Störungen in unserem Betrieb, Im- und Exportbeschränkungen oder Im- und Exportverbote, Beeinträchtigungen, die durch behördliche Eingriffe, Gesetze oder Beschlüsse internationaler, nationaler oder regionaler Instanzen verursacht werden. Für den Fall, dass wir durch höhere Gewalt unsere Lieferverpflichtung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllen können, sind wir berechtigt, den Vertrag oder den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages aufzulösen oder für bestimmte oder unbestimmte Zeit aufzuschieben, jeweils nach eigener Wahl. Im Falle höherer Gewalt kann der Käufer keinen Schadenersatz von uns verlangen.

Artikel 11 Anwendbares Recht
Alle von uns abgegebenen Angebote und geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.

Artikel 12 Streitfälle
Sämtliche Streitigkeiten, egal welcher Art, die mit den geschlossenen Verträge und den von uns durchgeführten Lieferungen zusammenhängen und/oder sich daraus ergeben, werden vom zuständigen niederländischen Gericht geschlichtet. LIFE OUTDOOR LIVING B.V. Breda, Niederlande

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+31 165-526770   Teil der Life Outdoor Living B.V.